Für jedes Kilo Röstkaffee fallen in Deutschland 2,19 Euro Kaffeesteuer an, für löslichen Kaffee 4,78 Euro. In einer 250-g-Packung stecken so rund 55 Cent.Steuersätze, Beispielrechnungen pro Packung und Tasse, steuerfreie Fälle und die Reformdebatte.

Die Kaffeesteuer zahlst du an der Kasse mit, ohne sie auf dem Kassenbon zu sehen. Abgeführt wird sie von der Rösterei, sobald der fertige Kaffee ihr Lager verlässt. Erhoben wird sie vom Zoll, das Geld bekommt allein der Bund. Im Jahr 2025 waren das laut Zoll rund 1,0 Milliarden Euro.

Weil die Steuer ein fester Betrag pro Kilogramm ist, kostet sie bei einer billigen Packung genauso viel wie bei einer teuren. Unsere Beispielrechnungen nach den gesetzlichen Sätzen sind als „von uns gerechnet“ gekennzeichnet.

Die Steuersätze: 2,19 Euro je Kilo Röstkaffee

Rechtsgrundlage ist das Kaffeesteuergesetz. Es besteuert Röstkaffee und löslichen Kaffee, entkoffeinierte Sorten eingeschlossen. Rohkaffee kommt im Gesetz als Steuergegenstand nicht vor. Grüne Bohnen sind deshalb steuerfrei, besteuert wird erst nach dem Rösten.

Die Sätze stehen in Paragraf 2. Für Mischungen aus Röstkaffee und löslichem Kaffee wird jeder Anteil mit seinem eigenen Satz besteuert. Kaffeehaltige Waren wie Getränkepulver oder Süßwaren mit 10 bis 900 g Kaffee je Kilogramm zahlen gestaffelte Pauschalen.

Ware Steuer je kg Beispiel, von uns gerechnet
Röstkaffee, ganze Bohne oder gemahlen 2,19 € 250 g: rund 0,55 €
löslicher Kaffee 4,78 € 100 g: rund 0,48 €
Mischung aus Röst- und löslichem Kaffee anteilig nach Kaffeeart 1 kg mit 800 g Röst- und 200 g löslichem Kaffee: rund 2,71 €
kaffeehaltige Ware mit Röstkaffee 0,12 bis 1,76 € je kg Ware je nach Kaffeeanteil in 5 Stufen
kaffeehaltige Ware mit löslichem Kaffee 0,26 bis 3,83 € je kg Ware Getränkepulver mit 150 g Kaffee je kg: 0,94 € je kg Ware

Die Stufen für kaffeehaltige Waren reichen von 10 bis 100 g bis zu 700 bis 900 g Kaffee je Kilogramm Ware. Der Zoll nennt dieselben Sätze.

Löslicher Kaffee kostet pro Kilogramm mehr als doppelt so viel Steuer. Für eine Tasse brauchst du aber nur wenig Pulver. Rechnest du mit 2 g pro Tasse, sind das knapp 1 Cent Kaffeesteuer (von uns gerechnet).

Teelöffel mit löslichem Kaffee über einem Glas
Löslicher Kaffee trägt 4,78 Euro Steuer je Kilogramm, für eine Tasse reicht aber ein Teelöffel.Foto: Karyna Panchenko / Unsplash

Was die Steuer an der Packung und in der Tasse ausmacht

Auf den Preis samt Kaffeesteuer kommt noch die Umsatzsteuer. Für Kaffee gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent, so steht es in Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes. Die Kaffeesteuer wird also selbst noch einmal mit 7 Prozent belegt.

Menge Kaffeesteuer inklusive 7 % Umsatzsteuer darauf
Tasse Filterkaffee mit 15 g rund 3,3 Cent rund 3,5 Cent
doppelter Espresso mit 18 g rund 3,9 Cent rund 4,2 Cent
Packung Röstkaffee 250 g rund 0,55 € rund 0,59 €
Packung Röstkaffee 500 g rund 1,10 € rund 1,17 €
Röstkaffee 1 kg 2,19 € rund 2,34 €

Alle Werte in der Tabelle sind von uns gerechnet. Die Mengen pro Tasse sind unsere Annahmen. Für Filterkaffee entsprechen 15 g auf 250 ml einem Verhältnis von 60 g pro Liter.

Wie stark die Steuer ins Gewicht fällt, hängt am Preis. Nimm eine 500-g-Packung für 8 € und eine 250-g-Packung Specialty Coffee für 18 €, beides Beispielpreise. Bei der günstigen Packung machen Kaffeesteuer und Umsatzsteuer darauf knapp 15 Prozent des Preises aus. Bei der teuren sind es rund 3 Prozent (von uns gerechnet). Was sonst im Preis einer kleinen Rösterei steckt, zeigt Warum Specialty Coffee so viel kostet.

Vom Steuerlager ins Regal: wann die Steuer fällig wird

Röstereien arbeiten mit einem Steuerlager, für das sie eine Erlaubnis vom Hauptzollamt brauchen. Dort rösten, lagern und verpacken sie den Kaffee unversteuert. Die Steuer entsteht laut Paragraf 11 erst, wenn der Kaffee das Steuerlager verlässt oder dort verbraucht wird. Steuerschuldner ist der Inhaber des Lagers.

Laut dem Verwaltungsportal des Bundes meldet die Rösterei die Steuer spätestens am 10. Tag des Folgemonats an. Zahlen muss sie bis zum 20. Tag des Folgemonats, ohne gesonderte Aufforderung. Röstet jemand ohne Erlaubnis für den Verkauf, schuldet er die Steuer sofort.

Bestellst du Kaffee bei einem Händler in einem anderen EU-Land, fällt die deutsche Kaffeesteuer an. Sie entsteht nach Paragraf 18 mit der Lieferung an dich, schulden muss sie der Händler. Zahlt er nicht, haftest du als Empfänger. Warum Preisänderungen beim Rohkaffee erst spät im Regal ankommen, erklärt Rohkaffee wird billiger, Kaffee im Regal nicht.

Säcke mit brasilianischem Rohkaffee für den Export
Rohkaffee in Exportsäcken. Grüne Bohnen sind keine Ware im Sinne des Kaffeesteuergesetzes.Foto: kelsen Fernandes / Unsplash

Steuerfrei: selbst rösten und Kaffee aus dem EU-Urlaub

Röstest du Rohkaffee zu Hause für dich selbst, zahlst du keine Kaffeesteuer. Der Zoll nennt das Rösten im Privathaushalt zum Eigenverbrauch steuerfrei. Eine amtliche Überwachung gibt es dafür nicht. Wie du mit Pfanne, Popcornmaschine oder Heimröster anfängst, steht in Kaffee selbst rösten.

Steuerfrei bleibt auch Kaffee, den du im eigenen Gepäck aus einem anderen EU-Land mitbringst. Er muss dort regulär gekauft sein, etwa im Supermarkt, und für dich selbst bestimmt sein. Als Richtmenge nennt der Zoll 10 kg Kaffee und 10 kg kaffeehaltige Waren. Bei mehr vermutet er einen gewerblichen Zweck, du kannst den Eigenbedarf aber glaubhaft machen.

Rund eine Milliarde Euro im Jahr für den Bund

Das Aufkommen ist seit Jahren erstaunlich stabil. Die Jahresstatistik des Zolls weist für 2019 bis 2022 je 1,1 Milliarden Euro aus, seit 2023 je 1,0 Milliarden Euro. Genauer steht es im Bundeshaushaltsplan 2026. Danach brachte die Kaffeesteuer 2024 rund 992 Millionen Euro, für 2026 plant der Bund 1,02 Milliarden Euro ein.

Verbrauchsteuer 2023 2024 2025 geht an
Kaffeesteuer 1,0 Mrd. € 1,0 Mrd. € 1,0 Mrd. € Bund
Alkoholsteuer 2,2 Mrd. € 2,0 Mrd. € 2,0 Mrd. € Bund
Biersteuer 0,6 Mrd. € 0,6 Mrd. € 0,5 Mrd. € Länder
Schaumweinsteuer 0,4 Mrd. € 0,4 Mrd. € 0,4 Mrd. € Bund
alle Verbrauchsteuern 62,4 Mrd. € 59,9 Mrd. € 65,0 Mrd. € Bund und Länder

Die Kaffeesteuer bringt damit rund halb so viel wie die Alkoholsteuer und rund zweieinhalbmal so viel wie die Schaumweinsteuer. Am gesamten Aufkommen der Verbrauchsteuern hatte sie 2025 einen Anteil von etwa 1,5 Prozent (von uns gerechnet). Getragen wird sie laut den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags am Ende von den Kunden, über den Preis.

Schwarzer Kaffee in einer weißen Tasse mit Untertasse auf Holz
In einer Tasse Filterkaffee stecken rund 3 Cent Kaffeesteuer.Foto: Debashis RC Biswas / Unsplash

Von Preußen bis Oktober 2026: Geschichte und Reformdebatte

Abgaben auf Kaffee haben in Deutschland eine lange Geschichte. In Preußen ließ Friedrich II. ab 1780 ausgediente Soldaten kontrollieren, dass niemand am staatlichen Kaffeemonopol vorbei röstete oder trank. Ein Holzstich von 1892 zeigt diese Kaffeeschnüffler.

Alte manuelle Kaffeemühle
Eine alte Handmühle. Mit dem Rösten und Mahlen zu Hause hatte schon der preußische Staat seine Probleme.Foto: Yuri Bohatyrov / Unsplash

Nach dem Zweiten Weltkrieg war Kaffee in Westdeutschland hoch besteuert. In Berlin galten nach einem Gesetz von 1949 zum Beispiel 10 DM je Kilogramm Rohkaffee und 13 DM für gerösteten Kaffee. An der Grenze zu Belgien blühte der Schmuggel, im Raum Aachen kamen dabei nach Recherchen des Stadtarchivs 26 Menschen ums Leben. Der Finanzausschuss des Bundestags schlug am 18. Juni 1953 neue Sätze von 3 DM für Rohkaffee und 4 DM für Röstkaffee vor.

Heute gelten 2,19 € für Röstkaffee und 4,78 € für löslichen Kaffee. Ein neuer Vorstoß zur Abschaffung liegt seit dem 15. Oktober 2026 im Bundestag. Die AfD-Fraktion fordert im Antrag 21/8637, das Kaffeesteuergesetz zum 1. Januar 2027 aufzuheben, wie schon 2020. Beschlossen ist bis zum 24. Oktober 2026 nichts, die Sätze gelten weiter. Neue EU-Regeln für Kaffee erklärt EU-Entwaldungsverordnung für Kaffee und Kakao.

Für deinen Alltag bleibt die Rechnung einfach. Rund 55 Cent pro 250-g-Packung gehen als Kaffeesteuer an den Bund, egal was die Packung kostet. Röstest du selbst für den eigenen Bedarf, fällt sie gar nicht an.

Stand: 24. Oktober 2026.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Kaffeesteuergesetz, §§ 1 und 2, abgerufen 24.10.2026.
  2. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Kaffeesteuergesetz, §§ 11 und 18, abgerufen 24.10.2026.
  3. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Umsatzsteuergesetz, Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2), Nr. 12, abgerufen 24.10.2026.
  4. Generalzolldirektion: Kaffee, kaffeehaltige Waren: Steuerhöhe, ohne Datum, abgerufen 24.10.2026.
  5. Generalzolldirektion: Kaffee: Verbrauchsteuern im Haushalt, ohne Datum, abgerufen 24.10.2026.
  6. Generalzolldirektion: Genussmittel: Reisen innerhalb der EU, ohne Datum, abgerufen 24.10.2026.
  7. Generalzolldirektion: Verbrauchsteuererhebung, Tabelle Erhobene Verbrauchsteuern (Jahresstatistik 2025), abgerufen 24.10.2026.
  8. Bundesministerium der Finanzen, bundeshaushalt.de: Bundeshaushaltsplan 2026, Einzelplan 60, Kapitel 6001 Titel 035 02 Kaffeesteuer, 2026.
  9. Bundesministerium der Finanzen, Verwaltungsportal des Bundes: Kaffeesteuer anmelden und bezahlen, Stand 30.11.2023.
  10. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Steuern auf Kaffee und kaffeehaltige Produkte in Deutschland (WD 4 – 3000 – 140/18), 07.09.2018.
  11. German History in Documents and Images: The Coffee „Sniffers“, c. 1780 (1892), abgerufen 24.10.2026.
  12. Deutscher Bundestag, Drucksache 1/4565: Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen zum Entwurf eines Kaffeesteuergesetzes, 18.06.1953.
  13. t-online: Aachen: Als in der Eifel der Kaffeekrieg tobte, 06.07.2019.
  14. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8637: Antrag der Fraktion der AfD: Steuererhöhung auf Tabak zurücknehmen … Bagatellsteuern abschaffen, 15.10.2026.