Ab dem 30. Dezember 2026 müssen Firmen für Kaffee und Kakao belegen, dass die Felder nach 2020 nicht gerodet wurden. Kleine Firmen folgen am 30. Juni 2027.Stichtag und Geodaten, Fristen nach Stand Oktober 2026, Pflichten je Rolle und Folgen für Anbau und Preise.

Die EU-Entwaldungsverordnung, kurz EUDR, ist die Verordnung (EU) 2023/1115. Sie gilt für sieben Rohstoffe, darunter Kaffee und Kakao. Zweimal wurde ihr Start verschoben, im Dezember 2024 und im Dezember 2025. Im Mai 2026 hat die EU-Kommission die Regeln noch einmal geprüft und den Text dabei nicht mehr angefasst.

Für dich als Kaffeetrinker ändert sich an der Packung erst einmal nichts. Hinter der Packung muss aber jede Partie Rohkaffee und Kakao bis zum Feld zurückverfolgbar sein. Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ist keine Rechtsberatung.

Die drei Bedingungen: entwaldungsfrei, legal, erklärt

Kaffee und Kakao dürfen in der EU nur verkauft oder aus ihr ausgeführt werden, wenn drei Dinge zusammenkommen. Die Ware stammt von Flächen, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden. Sie wurde nach den Gesetzen des Anbaulandes erzeugt. Und das Unternehmen, das sie als Erstes in die EU bringt, hat dafür eine Sorgfaltserklärung abgegeben.

Erfasst sind Rohkaffee und Röstkaffee ebenso wie Kakaobohnen und Erzeugnisse daraus bis zur Schokolade. Löslicher Kaffee kommt später dazu. Eine delegierte Verordnung vom 13. Juli 2026 nimmt ihn neu auf, laut EU-Kommission gilt die EUDR für ihn ab dem 30. Dezember 2027. Produktproben, bestimmte Verpackungen und Abfall fallen dagegen aus dem Anwendungsbereich.

Ein Siegel auf der Packung ersetzt die Sorgfaltserklärung nicht. Zertifizierte Ware braucht dieselben Nachweise wie jede andere. Ein Etikett mit dem Hinweis entwaldungsfrei schreibt die Verordnung nicht vor.

Geolokalisierung: Koordinaten für jede Parzelle

Der aufwendigste Teil sind die Geodaten. Für jede Anbaufläche braucht die Sorgfaltserklärung Breiten- und Längengrad mit mindestens sechs Nachkommastellen. Das entspricht einer Genauigkeit von etwa 10 Zentimetern (von uns umgerechnet). Bei Flächen bis 4 Hektar reicht ein einzelner Punkt, größere Flächen brauchen ein Polygon, also den Umriss des Feldes.

Mit diesen Daten lässt sich die Fläche über Satellitenbilder mit dem Stand Ende 2020 vergleichen. Dazu muss jeder Sack einer Fläche zugeordnet bleiben. Das Mischen von Kaffee vieler Bauern an einer Sammelstelle wird dadurch schwieriger, weil die Herkunft aller Anteile dokumentiert sein muss.

Luftaufnahme: grüner Wald grenzt an Ackerflächen mit dunklem Boden
Wald grenzt an Ackerland. Mit den Koordinaten jeder Parzelle lässt sich prüfen, ob dort nach Ende 2020 gerodet wurde.Foto: Valentin Balan / Unsplash

Fristen: Stand Oktober 2026

Die geltenden Termine stehen in der Änderungsverordnung (EU) 2025/2650. Sie erschien am 23. Dezember 2025 im Amtsblatt und trat am 26. Dezember 2025 in Kraft. Die Kommission sollte bis zum 30. April 2026 prüfen, ob sich die Regeln weiter vereinfachen lassen. Ihr Paket vom 4. Mai 2026 enthält einen Bericht, neue Leitlinien und Entwürfe für technische Rechtsakte, aber keinen Vorschlag zur Änderung des Verordnungstextes.

Datum Was gilt
31.12.2020 Stichtag: Flächen, die danach entwaldet wurden, sind ausgeschlossen
26.12.2025 Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 in Kraft, Fristen verschoben, Pflichten in der Lieferkette vereinfacht
04.05.2026 Vereinfachungspaket der Kommission: Bericht, Leitlinien, FAQ, keine Textänderung
Sept. 2026 Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 zur Produktliste veröffentlicht
30.12.2026 Pflichten gelten für große und mittlere Unternehmen
30.06.2027 Pflichten gelten für Kleinst- und Kleinunternehmen, die bis 31.12.2024 gegründet wurden
30.12.2027 Löslicher Kaffee und weitere neu aufgenommene Produkte

Die Kommission schätzt, dass die Vereinfachungen die jährlichen Kosten der Unternehmen um etwa 75 Prozent senken, verglichen mit der ursprünglichen Fassung. Das ist eine Schätzung der Kommission, keine gemessene Zahl. Ein Vorschlag, die Termine erneut zu verschieben, lag nach einer Auswertung von EUR-Lex am 17. Oktober 2026 nicht vor.

In Deutschland kontrollieren künftig die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und die Landesbehörden. Das deutsche Durchführungsgesetz hatte am 8. Oktober 2026 seine erste Lesung im Bundestag und liegt seitdem im Agrarausschuss. Der Entwurf sieht Bußgelder bis 100.000 Euro vor, bei größeren Unternehmen bis zu 4 Prozent des EU-weiten Jahresumsatzes. Dazu kommen die Einziehung der Ware und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Pflichten nach Rolle: Importeur, Rösterei, Café

Die Verordnung fragt, wer eine Ware als Erstes in der EU in Verkehr bringt. Das ist meist der Rohkaffee-Importeur. Er sammelt die Geodaten, bewertet das Risiko, mindert es bei Bedarf und reicht vor dem Verkauf eine Sorgfaltserklärung im Informationssystem der EU ein. Dafür bekommt er eine Referenznummer. Importiert eine kleine Rösterei ihren Rohkaffee selbst direkt von einer Kooperative, trägt sie diese Pflicht selbst.

Seit der Änderung von 2025 gibt es eine eigene Gruppe, die nachgelagerten Marktteilnehmer. Dazu gehört die Rösterei, die bei einem Importeur in der EU kauft, oder die Schokoladenmanufaktur mit Kakaomasse aus der EU. Sie geben keine eigene Sorgfaltserklärung ab. Nur der erste Betrieb nach dem Importeur muss dessen Referenznummer erfassen.

Rolle Beispiel Pflichten
Marktteilnehmer Importeur, Rösterei mit Direktimport Geodaten, Risikobewertung, Sorgfaltserklärung, Referenznummer
erster nachgelagerter Betrieb Rösterei kauft beim Importeur in Hamburg Referenznummer des Importeurs, Lieferanten und Abnehmer festhalten
weitere Stufen und Händler Café verkauft Bohnen in Tüten Lieferanten und gewerbliche Abnehmer festhalten
alle Unterlagen mindestens 5 Jahre aufbewahren; Firmen über KMU-Größe registrieren sich im Informationssystem
Säcke mit Kaffeebohnen: Ware, für die künftig die EUDR gilt
Rohkaffee in Säcken. Für jede Partie muss der Importeur wissen, von welchen Feldern sie stammt.Foto: Diego Catto / Unsplash
Unser Tipp

Betreibst du eine Rösterei oder ein Café, bereite dich so vor:

  • Kläre deine Rolle. Importierst du selbst aus einem Land außerhalb der EU, trägst du die volle Sorgfaltspflicht.
  • Prüf deine Größe. Kleinst- und Kleinunternehmen, die bis Ende 2024 gegründet wurden, haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit.
  • Vereinbare mit deinem Importeur, dass jede Rechnung die Referenznummer seiner Sorgfaltserklärung nennt.
  • Leg ein einfaches Verzeichnis an: Lieferant, Partie, Referenznummer, gewerblicher Abnehmer. Bewahr es 5 Jahre auf.
  • Frag bei Direkthandelspartnern früh nach Geodaten, bevor die erste Ernte für 2027 verschifft wird.

Länderliste: geringes, normales und hohes Risiko

Wie viel Arbeit ein Importeur hat, hängt vom Herkunftsland ab. Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 teilt die Länder in drei Gruppen ein. Als hohes Risiko gelten nur Belarus, Nordkorea, Myanmar und Russland. Alle Länder, die nicht genannt sind, haben normales Risiko.

Einstufung Kaffee- und Kakaoländer (Auswahl) Folgen Mindestkontrollen pro Jahr
gering Vietnam, Indien, Kenia, Costa Rica, Ruanda, Papua-Neuguinea, Ghana vereinfachte Sorgfalt, Geodaten bleiben Pflicht 1 % der Unternehmen
normal Brasilien, Kolumbien, Äthiopien, Honduras, Peru, Uganda, Indonesien, Guatemala, Mexiko, Tansania, Côte d’Ivoire, Ecuador, Kamerun, Nigeria volle Risikobewertung 3 % der Unternehmen
hoch keins der großen Anbauländer volle Sorgfalt, verschärfte Kontrolle 9 % der Unternehmen und 9 % der Menge

Bei Ware aus Ländern mit geringem Risiko entfallen Risikobewertung und Risikominderung. Beim Kakao führt das zu einem Unterschied zwischen zwei Nachbarn. Ghana steht in der Gruppe mit geringem Risiko, Côte d’Ivoire in der mit normalem. Beim Kaffee liegen die meisten Herkünfte im normalen Risiko, mit Vietnam als großer Ausnahme. Welche Rolle Vietnam als Robusta-Land spielt, steht in Arabica oder Robusta.

Kleinbauern, Preise und was du im Laden merkst

Kaffee kommt überwiegend von kleinen Betrieben. Laut Coffee Barometer 2026 bauen weltweit rund 12,5 Millionen Haushalte Kaffee an, etwa 95 Prozent auf weniger als 5 Hektar. Betriebe unter 2 Hektar liefern rund 60 Prozent der Welternte. Beim Kakao sieht es ähnlich aus. Eine Fallstudie aus Côte d’Ivoire beschreibt Kooperativen mit rund 3.000 Bauern, die je 1 bis 4 Hektar bewirtschaften.

Die Bauern selbst sind meist nicht verpflichtet. Ihre Daten sammeln Kooperativen, Aufkäufer und Exporteure. Kleinst- und Kleinerzeuger in Ländern mit geringem Risiko, die selbst Angebautes in die EU bringen, geben nur einmal eine vereinfachte Erklärung ab. Statt Koordinaten dürfen sie die Postanschrift ihrer Flächen angeben. Für Bauern in Ländern mit normalem Risiko wie Äthiopien oder Kolumbien gilt diese Erleichterung nicht.

Kaffeebauer hält einen Eimer mit frisch gepflückten, reifen Kaffeekirschen
Kaffeebauer mit frisch gepflückten Kirschen. Viele Betriebe bewirtschaften weniger als 2 Hektar.Foto: Candes J / Unsplash

Der Coffee Barometer sieht das Risiko, dass Herkünfte ohne verlässliche Felddaten aus Lieferketten fallen. Grund ist dann nicht entwaldeter Anbau, sondern fehlende Daten. Ein Ausschluss sei aber keine Zwangsläufigkeit, sondern hänge davon ab, wie Unternehmen mit den Pflichten umgehen. Wie viele Bauern tatsächlich herausfallen, lässt sich vor dem Start nicht belegen.

Kakaobohnen liegen zum Trocknen in einem Dorf in der Elfenbeinküste aus
Kakao trocknet in einem Dorf in Côte d’Ivoire. Das Land hat normales Risiko, das Nachbarland Ghana geringes.Foto: Etty Fidele / Unsplash

Bei den Preisen gibt es erste Hinweise aus dem Handel. Ein Marktbericht vom August 2026 meldet für EUDR-konformen Robusta aus Vietnam einen Aufschlag von etwa 50 US-Dollar pro Tonne. Das sind umgerechnet rund 45 Euro pro Tonne, also rund 4,5 Cent pro Kilo Rohkaffee (von uns umgerechnet).

Was im Ladenpreis ankommt, hat bisher niemand verlässlich berechnet. Die Kommission hat nur die Kosten der Unternehmen geschätzt. Bei Spezialitätenkaffee fallen ohnehin viele Kosten jenseits des Rohkaffees an, mehr dazu in Warum Specialty Coffee so viel kostet. Für dich zählt vor allem, dass Röstereien mit direktem Draht zu ihren Farmen die Daten oft schon heute haben.

Die EUDR verlangt ab Ende 2026 einen Nachweis bis zum einzelnen Feld. Für Röstereien, die beim Importeur kaufen, bleibt es weitgehend bei sauberer Buchführung. Die eigentliche Arbeit liegt bei Importeuren, Kooperativen und Exporteuren in den Anbauländern.

Stand: 24. Oktober 2026.

Quellen

  1. Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2025/2650 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115, 23.12.2025.
  2. Europäische Kommission: Regulation on Deforestation-free Products, abgerufen 24.10.2026.
  3. Europäische Kommission, Transition Pathways: Commission publishes simplification review of EU Deforestation Regulation, 04.05.2026, Seite vom 13.07.2026.
  4. EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 zur Änderung der Liste der relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse, 13.07.2026.
  5. Fairtrade: Geolocation data requirements EUDR, 16.04.2026.
  6. Polygon One (Softwareanbieter): EUDR country risk: every country and its classification, 18.10.2026.
  7. Polygon One (Softwareanbieter): EUDR current status: delay, latest news and deadlines, 17.10.2026.
  8. Deutscher Bundestag: Neuregelung des Rechts über entwaldungsfreie Produkte (Drucksache 21/8278), 08.10.2026.
  9. Panhuysen, S.; de Vries, F.: Coffee Barometer 2026, Juni 2026.
  10. EUDR Community of Practice, European Forest Institute: Case Study Summary, Session 3, 29.06.2026.
  11. Alexis Rubinstein, StoneX: EUDR Compliance Begins to Command a Premium in Vietnam’s Coffee Market, 26.08.2026.