Die Verordnung (EU) 2023/1115, kurz EUDR, ist geltendes Marktrecht und keine freiwillige Nachhaltigkeitsinitiative. Wer relevante Rohstoffe erstmals auf den EU-Markt bringt oder ausführt, muss eine dokumentierte Sorgfaltsprüfung vorlegen. Kaffee zählt neben Kakao, Soja, Palmöl, Rind, Holz und Kautschuk zu den sieben betroffenen Rohstoffen. Für die deutsche Kaffeewirtschaft heißt das: Green Coffee über Importeure beziehen und die Herkunft auf Länderebene angeben – damit kommt man nicht mehr durch.
Was die Verordnung konkret verlangt
Im Kern geht es um zwei Nachweise. Erstens: Die Ware stammt nicht von Flächen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Zweitens: Sie wurde rechtmäßig produziert. Dafür müssen Unternehmen eine Sorgfaltserklärung abgeben und folgende Informationen erheben, bewerten und archivieren:
- Geolokalisierung aller Anbauflächen. Bei Flächen über vier Hektar als Polygon, bei kleineren als Punktkoordinaten.
- Produktbeschreibung, Menge, Herkunftsland und Produktionszeitraum.
- Name und Kontakt des Lieferanten sowie der vorgelagerten Akteure.
- Angaben zur Legalität, etwa Landnutzungstitel oder Anbaugenehmigungen.
Wer die Ware nur weiterverarbeitet und bereits geprüfte Rohware von einem EU-Importeur bezieht, kann auf dessen Sorgfaltserklärung referenzieren. Verantwortlich bleibt er trotzdem – die Angaben müssen plausibel sein. Die Beweislast liegt faktisch in der Kette.
Geolokalisierung: der schwierigste Teil
Kaffee wird überwiegend von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern angebaut. Polygone für jede Parzelle zu erheben, ist organisatorisch aufwendig. In der Praxis etablieren sich mehrstufige Ansätze. Genossenschaften und Exporteure erfassen Koordinaten per Smartphone-App, oft gestützt auf bestehende Programme von Organisationen wie Rainforest Alliance, Fairtrade International oder der Global Coffee Platform. Diese Systeme liefern häufig schon Geodaten, weil sie für Zertifizierungen oder Rückverfolgbarkeit genutzt werden. Der entscheidende Punkt: Die EUDR akzeptiert Zertifikate nicht als automatischen Nachweis. Als Baustein in der Risikobewertung können sie aber einfließen.
Für Röster und Importeure heißt das, die Datenhoheit nicht allein dem Ursprung zu überlassen. Wer Lieferketten bis zur Farm kartiert, sollte klären, in welchem Format die Daten ankommen. GeoJSON und Shapefile sind gängig. Entscheidend ist, dass Koordinaten eindeutig einer Charge zuordenbar bleiben. Werkzeuge wie Farm-Trace, Sourcemap oder die Plattform von Meridia sind am Markt, ebenso Erweiterungen bestehender ERP-Systeme. Eine pauschale Empfehlung für ein System gibt es nicht – die Wahl hängt von Lieferantenstruktur und Datenqualität ab.
Risikobewertung statt Papierform
Die EUDR verlangt eine dokumentierte Risikobewertung. Das länderweite Risiko wird von der Kommission in niedrig, standard und hoch klassifiziert. Diese Einstufung ist noch nicht für alle Länder final veröffentlicht. Unternehmen sollten daher mit dem Standardrisiko planen und eigene Kriterien ergänzen: Entwaldungsdynamik in der Region, Korruptionsindizes, Vorhandensein von Schutzgebieten, Plausibilität der Mengen. Ein Betrieb, der 60 Tonnen aus einer Kooperative bezieht, die nachweislich nur 40 Tonnen erntet, hat ein Datenproblem – unabhängig von der Länderampel.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Risiko und Nachweis. Ein niedriges Länderrisiko entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht. Umgekehrt lässt sich ein hohes Länderrisiko durch konkrete Maßnahmen abse~nken, etwa Vor-Ort-Audits oder satellitengestützte Kontrollen. Satellitendaten von Anbietern wie Planet Labs oder über das Copernicus-Programm der EU sind ein praktikables Werkzeug, um Entwaldung in der Lieferkette zu erkennen.
Fristen und was jetzt zu tun ist
Die ursprüngliche Anwendung war für große Unternehmen ab dem 30. Dezember 2024 vorgesehen, für KMU ab Juni 2025. Es gab politische Diskussionen über eine Verschiebung und Anpassungen – die Rechtslage ist in Bewegung. Verbindlich bleibt: Wer heute Lieferketten aufbaut, sollte die EUDR-Anforderungen einplanen, unabhängig vom finalen Stichtag. Zuzuwarten bis zur letzten Frist ist riskant, weil die Datenerhebung in den Ursprungsländern Monate dauert.
Praktische Schritte für Importeure und Röster:
- Lieferantenliste erstellen und nach Risiko priorisieren
- Datenanforderungen vertraglich mit Lieferanten fixieren, inklusive Geolokalisierung
- Bestehende Zertifizierungsdaten sichten und auf EUDR-Kompatibilität prüfen
- Interne Prozesse für Sorgfaltserklärungen und Archivierung aufsetzen
- Mitarbeitende schulen, insbesondere Einkauf und Qualitätssicherung
Was das für die Branche bedeutet
Die EUDR verschiebt Macht in der Kette. Importeure, die Daten liefern können, werden für Röster attraktiver. Kleine Ursprungsbetriebe ohne Zugang zu Geodaten und Dokumentation könnten aus EU-Lieferketten herausfallen, wenn Einkäufer auf Nummer sicher gehen. Das ist ein reales Risiko, das die Branche adressieren muss – etwa durch gemeinsame Dateninfrastrukturen oder Unterstützung durch Entwicklungsorganisationen. Wer als Röster langfristig plant, sollte Lieferanten nicht nur nach Preis und Cup-Profil auswählen, sondern auch nach Datenfähigkeit. Das ist keine bürokratische Nebensache, sondern ein strategischer Faktor.
Die EUDR belohnt Transparenz. Wer die Herkunft seiner Bohnen kennt, hat einen Vorsprung – nicht nur regulatorisch, sondern auch im Marketing.

